1. Allgemeines, Geltungsbereich,Vertragsgegenstand

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alleGeschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Agenturleistungen, welchezwischen der Flew GmbH und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“)geschlossen werden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einöffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zumZeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der demKunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung alsRahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Geschäfte, ohnedass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.

1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehendeoder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werdennur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die flew GmbH ihrerGeltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. DiesesZustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann,wenn die flew GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag an ihnvorbehaltlos ausführt.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit demKunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen)haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis desInhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich desGegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftlicheBestätigung Voraussetzung.

1.5. Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüberder w GmbH abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen,Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. 

2. Zustandekommen von Verträgen,Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Angebote der Flew GmbH sind freibleibend und unverbindlich,sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2. Der Kunde kann an die Flew GmbH per E-Mail, per Post odermündlich eine Angebotsanfrage (nachfolgend „Angebotsanfrage“)stellen. Die Angebotsanfrage des Kunden ist kein Angebot. Die FlewGmbH unterbreitet dem Kunden sodann per E-Mail ein Angebot(nachfolgend „Angebot“). Der Kunde kann das Angebot per E-Mailoder per Post innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen

2.3. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil istneben dem Projekt- oder Beratrervertrag und seinen Anlagen das vomKunden an die Flew GmbH auszuhändigende Briefing. Wird das Briefingvom Kunden der Flew GmbH mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, soerstellt die Flew GmbH über den Inhalt des Briefings einRe-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach dermündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. DiesesRe-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kundediesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagenwiderspricht.

2.4. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oderseiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfangs bedarf derSchriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Flew GmbH, das vomKunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einerangemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruchvom Kunden gegenüber der Flew GmbH resultiert daraus nicht. Diesgilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termineund/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nichteintreten. 

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung desvereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und imvertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von derFlew GmbH im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. DieseÜbertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nachdeutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung imGebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über diesesGebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung imRahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichenNebenabrede.

3.2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertragesnoch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitiggetroffener Abmachungen bei der Flew GmbH.

3.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind alsgeistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diessind insbesondere Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen,Texten und sonstigen Unterlagen.

3.4. Die Flew GmbH darf die von ihr entwickelten Werbemittelangemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftragfür Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werblicheVerwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarungzwischen der Flew GmbH und dem Kunden ausgeschlossen werden.

3.5. Die Arbeiten der Flew GmbH dürfen vom Kunden oder vom Kundenbeauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktiongeändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes,ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Flew GmbH vom Kundenein zusätzliches Honorar in mindestens der 1,5 fachen Höhe desursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritteund/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftraggeregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der FlewGmbH.

3.7. Über den Umfang der Nutzung steht der Flew GmbH einAuskunftsanspruch zu.

3.8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten undAufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten vonder Flew GmbH angefertigt werden, verbleiben bei der Flew GmbH. DieHerausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nichtgefordert werden. Die Flew GmbH schuldet mit der Bezahlung desvereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zudiesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen,Entwürfen, Produktionsdaten etc. 

4. Vergütung

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungensind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagenab Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne jeden Abzug fällig.Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist die Flew GmbHjedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nurgegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärtdie Flew GmbH spätestens mit der Auftragsbestätigung. Etwaigenotwendige Fahrtkosten werden separat abgerechnet, derAbrechnungssatz beträgt 0,35 EUR pro gefahrenen Kilometer. DieseAbrechnung entfällt, wenn es im Angebot / Projekt anders vereinbartwurde.

4.2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde inVerzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltendengesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Flew GmbH behält sichdie Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. DerAnspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB)gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.

4.3. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungenüber einen längeren Zeitraum, so kann die Flew GmbH dem KundenAbschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen inRechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer fürden Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reineArbeitsgrundlage auf Seiten der Flew GmbH verfügbar sein.

4.4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und diedaraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglichder gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.5. Die Flew GmbH ist auch dann zur Verweigerung der Leistungnach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse desKunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und dieFlew GmbH dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschlusserkennt (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung einesInsolvenzverfahrens).

4.6. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechtenur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt,unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrechtkann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselbenVertragsverhältnis beruht. 

5. Stornierung von Aufträgen

5.1. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten undDergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungenfür die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde der Flew GmbHalle dadurch anfallenden Kosten und stellt die Flew GmbH vonjeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.

5.2. Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde,entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen: nach Vertragsabschluss = 10% nach Vertragsabschluss 12 bis 8 Wochen vor Beginn des Auftrags = 25% nach Vertragsabschluss 8 bis 4 Wochen vor Beginn des Auftrags = 50% nach Vertragsabschluss 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 75% nach Vertragsabschluss ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 100%

5.3. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist derNetto-Angebotspreis unter Anrechnung von. Rabattierungen oderSonderabsprachen

5.4. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform. 

6. ZusatzleistungenUnvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Abspracheund gegebenenfalls der Nachhonorierung. 

7. GeheimhaltungspflichtDie Flew GmbH und der Kunde behandeln Geschäfts- undBetriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, diesie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nichtöffentlich zugänglich sind, vertraulich. Die Flew GmbH verpflichtetsich sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Drittein gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. 

8. Leistungen und Mitwirkungspflichtendes Kunden

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Flew GmbH die für dieLeistungserbringung wesentlichen und benötigten Daten, Unterlagen,Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlungzur Verfügung zu stellen. Alle Arbeitsunterlagen werden von der FlewGmbH sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zurErarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nachBeendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

8.2. Soweit der Kunde der Flew GmbH Vorlagen zur Verwendung beider Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dasser zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.

8.3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oderalle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kundenoder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfangund für die Flew GmbH kostenlos erbracht werden.

8.4. Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nichtmehr als fünf Werktage, der Agentur mitzuteilen, ob er einen ihm vonder Agentur unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführungder Maßnahme mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt. 

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die FlewGmbH erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kundengetragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen undMaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, desUrheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. DieFlew GmbH ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risikenhinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

9.2. Der Kunde stellt die Flew GmbH von Ansprüchen Dritter frei,wenn die Flew GmbH auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelthat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeitder Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durchdie Flew GmbH beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden inTextform zu erfolgen. Erachtet die Flew GmbH für einedurchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durcheine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich,so trägt nach Absprache mit der Flew GmbH die Kosten hierfür derKunde.

9.3. Die Flew GmbH haftet in keinem Fall wegen der in denWerbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte undLeistungen des Kunden. Die Flew GmbH haftet auch nicht für diepatent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oderEintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen,Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

9.4. Auf Schadensersatz haftet die Flew GmbH – gleich auswelchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nichtals grobe Fahrlässigkeit sind Schäden einzustufen, die durchComputerausfälle oder Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendungoder durch Viren verursacht worden sind.

9.5. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf dieVerletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenztauf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens,der regelmäßig das Doppelte des Rechnungsbetrages der betreffendenLeistung nicht überschreitet, maximal aber auf € 10.000,00.

9.6. Der Ausschluss und/oder die Begrenzung der Haftung geltennicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit.

9.7. Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 9.1. – 9.3. geltennicht, soweit die Flew GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hatoder der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.

9.8. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höhererGewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb desEinfluss- und Verantwortungsbereichs der  Flew GmbH ist.

9.9. Soweit die Haftung der Flew GmbH ausgeschlossen oderbeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung vonAngestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter undErfüllungsgehilfen der Flew GmbH. 

10.VerwertungsgesellschaftenDer Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren anVerwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen.Werden diese Gebühren von der Flew GmbH verauslagt, so verpflichtetsich der Kunde, diese der Flew GmbH gegen Nachweis zu erstatten. Dieskann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. 

11. Leistungen Dritter

11.1. Die Flew GmbH ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung desKunden berechtigt, zu Ausführung aller Leistungen Dritte zubeauftragen. Von der Flew GmbH eingeschaltete Freie Mitarbeiter oderDritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Flew GmbH.

11.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei derAuftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen undwerbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eineKünstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist.Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzuggebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflichtist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich. 

12. Media-Planung undMedia-Durchführung

12.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt dieFlew GmbH nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihrzugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichenMarktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet dieFlew GmbH dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

12.2. Die Flew GmbH verpflichtet sich, alle Vergünstigungen,Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei derMedia-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zugeben.

12.3.Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Flew GmbH nachAbsprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten demKunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei denentsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Füreine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einenverspäteten Zahlungseingang haftet die Flew GmbH nicht. EinSchadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Flew GmbH entstehtdadurch nicht. 

13. Vertragsdauer,Kündigungsfristen

13.1. Der Vertrag wird für die im Vertrag genannteVertragslaufzeit abgeschlossen.

13.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kanndieser von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von dreiMonaten zum Monatsende gekündigt werden. Die ordentliche Kündigungeiner bereits erfolgten Auftragserteilung ist keiner der Parteienmöglich.

13.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grundbleibt von dieser Regelung unberührt.

13.4. Jede Kündigung bedarf der Textform. 

14. Abtretung Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigenschriftlichen Zustimmung der Flew GmbH abtreten und nur, soweit dieInteressen der Flew GmbH hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigtwerden. 

15. Informationspflichtgem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz

Die Flew GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahrenvor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit nochverpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit derStreitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmeneiner konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien(§ 37 VSBG). 

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,Schlussbestimmungen

16.1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen der Flew GmbH unddem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der BundesrepublikDeutschland unter Ausschluss aller internationalen undsupranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere desUN-Kaufrechts.

16.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs,juristische Person des öffentlichen Rechts oder einöffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicherGerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbaroder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz der FlewGmbH zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der KäuferUnternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Die Flew GmbH ist jedoch in allenFällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Kunden auch amallgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

16.3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zuausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.

16.4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nichtVertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, sobleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

16.5. Die Europäische Kommission stellt unterhttps://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zuraußergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform)bereit.