{"id":146,"date":"2024-01-02T14:53:15","date_gmt":"2024-01-02T14:53:15","guid":{"rendered":"http:\/\/new.flew.berlin\/?page_id=146"},"modified":"2025-09-29T10:46:58","modified_gmt":"2025-09-29T10:46:58","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.flew.berlin\/?page_id=146","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.1 Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen bzw. Auftr\u00e4ge \u00fcber Agenturleistungen, welche zwischen der Flew GmbH und ihren Kunden (nachfolgend \u201eKunde\u201c) geschlossen werden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (\u00a7 14BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung g\u00fcltigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr gleichartige k\u00fcnftige Gesch\u00e4fte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3. Die AGB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die flew GmbH ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die flew GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag an ihn vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. F\u00fcr den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Best\u00e4tigung Voraussetzung.<\/p>\n\n\n\n<p>1.5. Erkl\u00e4rungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegen\u00fcber der Flew GmbH abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, M\u00e4ngelanzeigen, R\u00fccktrittserkl\u00e4rung), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Zustandekommen von Vertr\u00e4gen, Vertragsbestandteile und \u00c4nderungen des Vertrages<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1. Angebote der Flew GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2. Der Kunde kann an die Flew GmbH per E-Mail, per Post oder m\u00fcndlich eine Angebotsanfrage (nachfolgend \u201eAngebotsanfrage\u201c) stellen. Die Angebotsanfrage des Kunden ist kein Angebot. Die Flew GmbH unterbreitet dem Kunden sodann per E-Mail ein Angebot (nachfolgend \u201eAngebot\u201c). Der Kunde kann das Angebot per E-Mail oder per Post innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen<\/p>\n\n\n\n<p>2.3. Grundlage f\u00fcr die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projekt- oder Beratervertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an die Flew GmbH auszuh\u00e4ndigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der Flew GmbH m\u00fcndlich oder fernm\u00fcndlich mitgeteilt, so erstellt die Flew GmbH \u00fcber den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der m\u00fcndlichen oder fernm\u00fcndlichen Mitteilung \u00fcbergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4. Jede \u00c4nderung und\/oder Erg\u00e4nzung des Vertrages und\/oder seiner Bestandteile und\/oder des Leistungsumfangs bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt berechtigen die Flew GmbH, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einerangemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen\u00fcber der Flew GmbH resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch f\u00fcr den Kunden wichtige Termine und\/oder Ereignisse nicht eingehalten werden k\u00f6nnen und\/oder nicht eintreten.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Urheber- und Nutzungsrechte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollst\u00e4ndigen Zahlung des vereinbarten Honorars f\u00fcr die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von derFlew GmbH im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese \u00dcbertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine \u00dcbertragung nach deutschem Recht m\u00f6glich ist und gilt f\u00fcr die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die \u00fcber dieses Gebiet hinausgehen, bed\u00fcrfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Flew GmbH.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind alsgeistige Sch\u00f6pfungen durch das Urheberrechtsgesetz gesch\u00fctzt. Diessind insbesondere Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen,Texten und sonstigen Unterlagen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.4. Die Flew GmbH darf die von ihr entwickelten Werbemittelangemessen und branchen\u00fcblich signieren und den erteilten Auftrag f\u00fcr Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarungzwischen der Flew GmbH und dem Kunden ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3.5. Die Arbeiten der Flew GmbH d\u00fcrfen vom Kunden oder vom Kundenbeauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktionge\u00e4ndert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzul\u00e4ssig. Bei Zuwiderhandlung steht der Flew GmbH vom Kunden ein zus\u00e4tzliches Honorar in mindestens der 1,5 fachen H\u00f6he des urspr\u00fcnglich vereinbarten Honorars zu.<\/p>\n\n\n\n<p>3.6. Die \u00dcbertragung einger\u00e4umter Nutzungsrechte an Dritteund\/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftraggeregelt, honorarpflichtig und bed\u00fcrfen der Einwilligung der Flew GmbH.<\/p>\n\n\n\n<p>3.7. \u00dcber den Umfang der Nutzung steht der Flew GmbH ein Auskunftsanspruch zu.<\/p>\n\n\n\n<p>3.8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von der Flew GmbH angefertigt werden, verbleiben bei der Flew GmbH. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Flew GmbH schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis f\u00fchrenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entw\u00fcrfen, Produktionsdaten etc.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Verg\u00fctung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Verg\u00fctung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne jeden Abzug f\u00e4llig. Auch im Rahmen laufender Gesch\u00e4ftsbeziehungen ist die Flew GmbH jedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuf\u00fchren. Einen entsprechenden Vorbehalt erkl\u00e4rt die Flew GmbH sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung. Etwaige notwendige Fahrtkosten werden separat abgerechnet, der Abrechnungssatz betr\u00e4gt 0,35 EUR pro gefahrenen Kilometer. Diese Abrechnung entf\u00e4llt, wenn es im Angebot \/ Projekt anders vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist w\u00e4hrend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Flew GmbH beh\u00e4lt sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins (\u00a7 353 HGB)gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen\u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum, so kann die Flew GmbH dem Kunden Abschlagszahlungen \u00fcber die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen m\u00fcssen nicht in einer f\u00fcrden Kunden nutzbaren Form vorliegen und k\u00f6nnen auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Flew GmbH verf\u00fcgbar sein.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4. Alle in Angeboten und Auftr\u00e4gen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Betr\u00e4ge verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlich g\u00fcltigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden H\u00f6he.<\/p>\n\n\n\n<p>4.5. Die Flew GmbH ist auch dann zur Verweigerung der Leistungnach \u00a7 321 BGB berechtigt, wenn sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und die Flew GmbH dies trotz sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung erst nach Vertragsschluss erkennt (z.B. durch einen Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens).<\/p>\n\n\n\n<p>4.6. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann der Kunde nur aus\u00fcben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Stornierung von Auftr\u00e4gen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1. Bei \u00c4nderungen oder Abbruch von Auftr\u00e4gen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und\/oder wenn sich die Voraussetzungen f\u00fcr die Leistungserstellung \u00e4ndert, ersetzt der Kunde der Flew GmbH alle dadurch anfallenden Kosten und stellt die Flew GmbH von jeglichen Verbindlichkeiten gegen\u00fcber Dritten frei.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2. Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschl\u00fcsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttoverg\u00fctung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entsch\u00e4digung zu zahlen: nach Vertragsabschluss = 10% nach Vertragsabschluss 12 bis 8 Wochen vor Beginn des Auftrags = 25% nach Vertragsabschluss 8 bis 4 Wochen vor Beginn des Auftrags = 50% nach Vertragsabschluss 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 75% nach Vertragsabschluss ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 100% <\/p>\n\n\n\n<p>5.3. Berechnungsgrundlage der Stornogeb\u00fchren ist der Netto-Angebotspreis unter Anrechnung von. Rabattierungen oder Sonderabsprachen<\/p>\n\n\n\n<p>5.4. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Zusatzleistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Geheimhaltungspflicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Flew GmbH und der Kunde behandeln Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sind, vertraulich. Die Flew GmbH verpflichtet sich sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Flew GmbH die f\u00fcr die Leistungserbringung wesentlichen und ben\u00f6tigten Daten, Unterlagen, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Flew GmbH sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter gesch\u00fctzt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zur\u00fcckgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2. Soweit der Kunde der Flew GmbH Vorlagen zur Verwendung beider Gestaltung von Werbema\u00dfnahmen \u00fcberl\u00e4sst, versichert er, dass er zur \u00dcbergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und\/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und f\u00fcr die Flew GmbH kostenlos erbracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>8.4. Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als f\u00fcnf Werktage, der Agentur mitzuteilen, ob er einen ihm von der Agentur unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme mit oder ohne \u00c4nderungen annimmt oder ablehnt.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>9.1. Das Risiko der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit der durch die Flew GmbH erarbeiteten und durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen wird vom Kundengetragen. Das gilt insbesondere f\u00fcr den Fall, dass die Aktionen und Ma\u00dfnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze versto\u00dfen. Die Flew GmbH ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer T\u00e4tigkeit bekannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2. Der Kunde stellt die Flew GmbH von Anspr\u00fcchen Dritter frei, wenn die Flew GmbH auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zul\u00e4ssigkeit der Ma\u00dfnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Flew GmbH beim Kunden hat unverz\u00fcglich nach bekannt werden inTextform zu erfolgen. Erachtet die Flew GmbH f\u00fcr eine durchzuf\u00fchrende Ma\u00dfnahme eine wettbewerbsrechtliche Pr\u00fcfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution f\u00fcr erforderlich,so tr\u00e4gt nach Absprache mit der Flew GmbH die Kosten hierf\u00fcr der Kunde.<\/p>\n\n\n\n<p>9.3. Die Flew GmbH haftet in keinem Fall wegen der in den Werbema\u00dfnahmen enthaltenen Sachaussagen \u00fcber Produkte und Leistungen des Kunden. Die Flew GmbH haftet auch nicht f\u00fcr die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsf\u00e4higkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschl\u00e4ge, Konzeptionen und Entw\u00fcrfe.<\/p>\n\n\n\n<p>9.4. Auf Schadensersatz haftet die Flew GmbH \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Nicht als grobe Fahrl\u00e4ssigkeit sind Sch\u00e4den einzustufen, die durch Computerausf\u00e4lle oder \u00dcbertragungsst\u00f6rungen bei E-Mail-Versendungoder durch Viren verursacht worden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>9.5. Die Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ist auf dieVerletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschr\u00e4nkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der regelm\u00e4\u00dfig das Doppelte des Rechnungsbetrages der betreffenden Leistung nicht \u00fcberschreitet, maximal aber auf \u20ac 10.000,00.<\/p>\n\n\n\n<p>9.6. Der Ausschluss und\/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den aus Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n\n\n\n<p>9.7. Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen nach Ziffer 9.1. \u2013 9.3. geltennicht, soweit die Flew GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder der Kunde Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.<\/p>\n\n\n\n<p>9.8. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt und f\u00fcr den Fall technischer Schwierigkeiten au\u00dferhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs der \u00a0Flew GmbH ist.<\/p>\n\n\n\n<p>9.9. Soweit die Haftung der Flew GmbH ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen der Flew GmbH.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.Verwertungsgesellschaften<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Geb\u00fchren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuf\u00fchren. Werden diese Geb\u00fchren von der Flew GmbH verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Flew GmbH gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses erfolgen.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. Leistungen Dritter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>11.1. Die Flew GmbH ist auch ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Kunden berechtigt, zu Ausf\u00fchrung aller Leistungen Dritte zu beauftragen. Von der Flew GmbH eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Flew GmbH.<\/p>\n\n\n\n<p>11.2. Der Kunde ist dar\u00fcber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im k\u00fcnstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine K\u00fcnstlersozialabgabe an die K\u00fcnstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. F\u00fcr die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zust\u00e4ndig und selbst verantwortlich.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. Media-Planung und Media-Durchf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>12.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Flew GmbH nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zug\u00e4nglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zug\u00e4nglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Flew GmbH dem Kunden durch diese Leistungen nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>12.2. Die Flew GmbH verpflichtet sich, alle Verg\u00fcnstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu ber\u00fccksichtigen und diese an den Kunden weiter zugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>12.3.Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Flew GmbH nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. F\u00fcr eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einenversp\u00e4teten Zahlungseingang haftet die Flew GmbH nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Flew GmbH entsteht dadurch nicht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. Vertragsdauer, K\u00fcndigungsfristen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>13.1. Der Vertrag wird f\u00fcr die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>13.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von dreiMonaten zum Monatsende gek\u00fcndigt werden. Die ordentliche K\u00fcndigungeiner bereits erfolgten Auftragserteilung ist keiner der Parteien m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>13.3. Das Recht zur fristlosen K\u00fcndigung aus wichtigem Grundbleibt von dieser Regelung unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>13.4. Jede K\u00fcndigung bedarf der Textform.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14. Abtretung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde darf Anspr\u00fcche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Flew GmbH abtreten und nur, soweit die Interessen der Flew GmbH hierdurch nicht unzumutbar beeintr\u00e4chtigt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>15. Informationspflichtgem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Flew GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahrenvor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des \u00a7 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unber\u00fchrt ist die M\u00f6glichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien(\u00a7 37 VSBG).\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>16.1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen der Flew GmbH und dem Kunden unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.<\/p>\n\n\n\n<p>16.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das f\u00fcr den Sitz der Flew GmbH zust\u00e4ndige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer i.S.d. \u00a7 14 BGB ist. Die Flew GmbH ist jedoch in allen F\u00e4llen berechtigt, ihre Anspr\u00fcche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.<\/p>\n\n\n\n<p>16.3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeit, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>16.4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im \u00dcbrigen wirksam.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. 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